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NACHSCHULUNG FÜR ALKOHOLAUFFÄLLIGE LENKER/INNEN
Dieser Kurstyp wird gemäß FSG-NV bei
- alkoholauffälligen ProbeführerscheinbesitzerInnen, welche gegen die für sie geltende 0,05 mg/l Grenze Alkohol in der Atemluft ( 0,1 Promille BAK) oder mehr verstoßen haben
- sonstigen alkoholauffälligen KraftfahrzeuglenkerInnen mit einer Alkoholisierung von 0,6 mg/l (oder mehr) Alkohol in der Atemluft, sowie bei Probeführerscheinbesitzer /Innen bei Alkohol in der Atemluft behördlich angeordnet.
- KraftfahrzeuglenkerInnen, welche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wiederholt mit einer Alkoholisierung zwischen 0,4 mg/l und 0,6 mg/l Alkohol in der Atemluft am Steuer angetroffen werden.
Ziele/ Inhalt der Nachschulung:
…“Im Rahmen der Nachschulung für alkoholauffällige Lenker sind die Ursachen, die zur Anordnung dieser Maßnahme geführt haben, zu erörtern, der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen bewusst zu machen und die Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu behandeln. Wissenslücken der Kursteilnehmen über die Wirkung des Alkohols auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen werden und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und ansatzweise stabilisiert werden, um Trinkgewohnheiten zu ändern und Alkoholkonsum und Lenken künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Möglichkeiten zur Selbstkontrolle gefördert werden, die die Kursteilnehmer in die Lage versetzten sollen, einen Rückfall in weitere Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss zu vermeiden.“…Auszug aus dem Führerscheingesetz § 2. (2)
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