VERKEHRSPSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG
UNTERSUCHUNGSANLÄSSE
- Verstoß gegen die Alkoholbestimmungen: Personen, die im alkoholisierten Zustand beim Lenken eines Kfz angetroffen werden, haben sich gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme / Untersuchung (VPU) dann zu unterziehen, wenn der Atemluftalkoholgehalt (AAK) 0,8 mg/l bzw. der Blutalkoholgehalt (BAK) 1,6 Promille oder mehr betragen hat.
- Eine verkehrspsychologische Untersuchung wird auch dann angeordnet, wenn der Aufforderung zur Atemluftkontrolle nicht Folge geleistet wurde, also der Tatbestand der Verweigerung gegeben ist.
- Bei BewerberInnen um eine Lenkerberechtigung der Klasse D, d.h. wenn der Erwerb einer Führerscheinklasse mit erhöhter Lenkerverantwortung (z.B. Schulbuslenker) angestrebt wird – „Screening“
- Nach mehrmaligem Prüfungsversagen bei der Lenkerprüfung
- Bei Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz
- Bei amtsärztlichen Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung (schwere Erkrankungen, Abhängigkeiten, Verdacht auf Leistungsabbau etc.)
ABLAUF UND DAUER DER VPU
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Untersuchung wird neben einem ausführlichen Gespräch mit der Verkehrspsychologin über den Anlass der Untersuchung und Ihre Verkehrsvorgeschichte eine Überprüfung Ihrer kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit (darunter versteht man z.B. Reaktionsfähigkeit, Beobachtungsvermögen, Konzentration und Aufmerksamkeit) sowie Ihrer Bereitschaft zur Verkehrsanpassung an einem speziellen Testgerät mit dafür entwickelten und überprüften Tests durchgeführt.
Um ein optimales Ergebnis beim Verkehrspsychologischen Test erzielen zu können, ist es notwendig, dass Sie ausgeruht, gesund und nüchtern (0,0 Promille BAK) zum Test kommen.
Für die Untersuchung sind keine Computerkenntnisse notwendig und es werden keine Höchstleistungen von Ihnen verlangt, sondern es wird überprüft, ob Sie die nötigen Mindestanforderungen (der jeweiligen Führerscheinklasse angepasst) erfüllen. Es wird alles genau erklärt. Am Beginn des Tests wird die Bedienung des Geräts durch die Psychologin genau erklärt, um sicher zu gehen, dass die Bedienung des Geräts verstanden wird. Vor jeder Testphase gibt es auch eine Übungsphase; für Fragen steht die Psychologin jederzeit zur Verfügung.
Der Zeitbedarf für die volle verkehrspsychologische Untersuchung beträgt zwischen drei und vier Stunden.
Die Ergebnisse ( verkehrspsychologische Stellungnahme) werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der anordnenden Behörde (Führerscheinstelle /Gesundheitsabteilung) übermittelt. Selbstverständlich können Sie eine Kopie davon erhalten.
Die verkehrspsychologische Untersuchung wird von PsychologInnen mit einer speziellen verkehrspsychologischen Zusatzausbildung (gemäß § 20 FSG-GV) durchgeführt.
Bitte bringen Sie folgendes zur Untersuchung mit:
- Einen Lichtbildausweis
- Den amtlichen Führerscheinbescheid
- Den vorgeschriebenen Betrag von 130 bis 363 Euro, je nach Art und Umfang der Testung
- Eventuell erforderliche Sehhilfen
KOSTEN
Die Preise für die behördlich angeordneten verkehrspsychologischen Untersuchungen sind in der FSG-GV verbindlich geregelt,in Euro angegeben und sind seit 1.7.2021 incl. Ust.
Art der Untersuchung | Preise |
Vollständige Untersuchung | 435,60 |
Screening ( zB.Antrag Klasse D) | 156,00 |
Kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit | 217,20 |
Untersuchung zur Bereitschaft zur Verkehrsanpassung | 261,60 |
Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung | 283,20 |
Waffenpsychologische Untersuchung
Bei der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung soll festgestellt werden, ob eine heute erkennbare Neigung besteht, besonders in Gefahrensituationen unvorsichtig zu handen. Dazu führen Sie ein Gespräch mit einem qualifizierten Psychologen und füllen Fragebögen aus. Untersucht werden in der ca. zweistündigen Untersuchung
Selbstkontrolle und Risikobereitschaft
soziale Anpassungsfähigkeit
Emotionale Stabilität
sowie die Motivation für den Erwerb und Gerbrauch von Schusswaffen, verbunden mit einer Lebenslaufanalyse.