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  PSYCHOTHERAPEUTIN (VERHALTENSTHERAPIE)  
     
 
DR. MARTINA BUCHER
 
 
AMLACHERSTRASSE 2, STIEGE 2, 2. STOCK
 
 
DOLOMITENCENTER LIENZ
 
A-9900 LIENZ / OSTTIROL
Tel: 0664 539 18 34
 
   
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NACHSCHULUNG FÜR VERKEHRSAUFFÄLLIGE LENKER/INNEN:

Dieser Kurstyp ist von folgenden Personen zu absolvieren:

  1. Verkehrsauffälligen ProbeführerscheinbesitzerInnen

Hier ist eine Fahrprobe zwischen den Kursterminen mit einem dafür speziell ausgebildeten Fahrlehrer vorgesehen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens und einer folgenden Nachbesprechung dient.

  1. Sonstigen verkehrsauffälligen KraftfahrzeuglenkerInnen
  2. Eine solche Nachschulung kann gem. § 24 FSG auch für verkehrsauffälligen LenkerInnen außerhalb der Probezeit angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung (§ 3 Abs. 1 Z 2 bis 4) nicht mehr gegeben sind.

Gründe für eine Nachschulungsanordnung innerhalb der Probezeit:

  1. Lenken eines Fahrzeuges mit einer Alkoholisierung von mehr als 0,1 ‰ BAK.
  2. Nichtanhalten nach einem Verkehrsunfall ( §4 Abs.1 lit.a StVO)
  3. Fahren gegen die Einbahnstraße ( § 7 Abs. 5 StVO)
  4. Verletzung des Vorranges ( § 19 Abs. 7 StVO)
  5. Übertreten eines absoluten Überholverbotes ( § 16 Abs.1 lit.a bis d StVO)
  6. Nichtbeachtung des Armzeichens „Halt“ ( § 37 Abs.3 StVO)
  7. Nichtbeachten des Rotgelblichtes ( § 38 Abs. 2a StVO)
  8. Nichtbeachten des Rotlichtes ( § 38 Abs. 5 StVO)
  9. Nichtbeachten des Verkehrszeichens „ Überholen verboten“
  10. Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung auf Autobahnen ( § 46 Abs.4 lit.a StVO)
  11. Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet ( mit Messgeräten festgestellt)
  12. Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen ( mit Messgeräten festgestellt)
  13. Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung: Gerichtsverfahren gemäß §§80.81 oder §88 STGB

Ziele und Inhalt:
…“Ziel dieses Kurstyps ist die Herstellung eines normgerechten, sicherheitsbewussten und rücksichtsvollen Fahrverhaltens beim Kursteilnehmer, insbesondere durch Änderung der Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern, durch Förderung des Risikobewusstseins und durch Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung sowie durch Verbesserung der Gefahrenerkennung. Dabei soll der Kursteilnehmer dazu angeleitet werden, sich mit den persönlichen Voraussetzungen seines Fehlverhaltens auseinander zu setzen und sich der Beziehung zwischen seinem Fehlverhalten, seiner Einstellung und seinen Persönlichkeitsmerkmalen unter Einbindung der Verhaltensbeobachtung bei der Fahrprobe bewusst werden.“…
Auszug aus dem Führerscheingesetz § 3. (3)

 

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