NACHSCHULUNG LIENZ 

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ABLAUF , DAUER UND KOSTEN DER NACHSCHULUNG

  • Die insgesamt vier, bei wiederholtem Kursbesuch innerhalb von 5 Jahren fünf Gruppensitzungen mit mindestens 6 und maximal 11 TeilnehmerInnen  finden meist am Wochenende ( Fr - So), verteilt auf  3- 4 Wochen ( laut FSG-NV mindestens  22  und höchstens 40 Kalendertage, für Nachschulungen nach dem Vormerksystem  mindestens 8 Tage)
  • Aktive Mitarbeit,  pünktliches (und nüchternes) Erscheinen sowie regelmäßige Anwesenheit der  Kursteilnehmer:Innen sind neben der Bezahlung des Kursbeitrages notwendige  Voraussetzungen, um in der letzten Sitzung die Teilnahmebestätigung zu  erhalten. Eine Vorbereitung auf die Nachschulung ist nicht notwendig, Prüfungen  gibt es nicht.
  • Mitzubringen ist der  Bescheid der Behörde sowie ein Lichtbildausweis.  Die Kosten der Nachschulung sind vom Teilnehmer  zu tragen und per Erlagschein/ online zu bezahlen.

Nachschulungskurse werden von PsychologInnen mit einer speziellen   verkehrspsychologischen Zusatzausbildung  gemäß FSG-NV gehalten und dürfen nur von ermächtigten Einrichtungen  durchgeführt werden.

Nachschulung als Einzelkurs bei Bedarf

Ziel der Nachschulung ist es, durch geeignete, individuell angepasste Verhaltensmuster die Möglichkeit zur Selbstkontrolle zu fördern und, Rückfälle in weitere Verkehrsverstöße zu vermeiden. In den  Kurssitzungen werden  Informationen bzgl.  der Gefahren im Straßenverkehr ( z.B. Alkohol, Rasen...)  gegeben , Ursachen, die zur Anordnung der Maßnahme geführt haben werden  in der Gruppe  erörtert sowie der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen wird bewusst gemacht.

 

 

Nachschulung
( 1.x )

Anzahl der Termine

Dauer

Wen betrifft es?

Alkohol-
auffällige LenkerInnen

4 Termine

je EH
3:15
h/min

  • Sonstige alkoholauffällige KraftfahrzeuglenkerInnen mit einer Alkoholisierung von 0,6 mg/l (oder mehr) Alkohol in der Atemluft
  • KraftfahrzeuglenkerInnen, welche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wiederholt mit einer Alkoholisierung zwischen 0,4 mg/l und 0,6 mg/l Alkohol in der Atemluft am Steuer angetroffen werden

Verkehrsauffällige LenkerInnen

4 Termine
+
Fahr-
probe

je EH
2:30 h/min

  • ProbeführerscheinbesitzerInnen
  • Sonstige verkehrsauffällige KraftfahrzeuglenkerInnen
  • gem. § 24 FSG auch für verkehrsauffälligen LenkerInnen außerhalb der Probezeit , wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung (§ 3 Abs. 1 Z 2 bis 4) nicht mehr gegeben sind.

Vormerksystem

2 Termine

je 2 h 20 min

Seit 1. Juli 2005   (Maßnahmen gegen RisikolenkerInnen).  Es umfasst 13 Delikte, deren (wiederholte) Begehung verschiedene Maßnahmen nach sich zieht (§§ 30a und 30b FSG). Betroffen von dem Vormerksystem sind alle LenkerInnen in  Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Sonstige Problematik
( Drogen)



LenkerInnen, die Kraftfahrzeuge unter sonstiger Beeinträchtigung ( meist Suchtmittelwirkung) gelenkt haben.

Einzelkurs

5 Termine

je EH
0: 50 h/min

auf Anfrage

 

Die Kosten für Nachschulungskurse sind in Österreich preisgeregelt.  Gemäß § 23 Abs.(3) FSG-GV werden folgende Preise verrechnet.

 


Erstmaliger Besuch

Wiederholter Besuch desselben Kurstyps innerhalb von 5 Jahren (Zusatzsitzung)

Alkoholauffällige  sowie
Verkehrsauffällige LenkerInnen
Sonstige  Problematik(z.B.  Drogen) LenkerInnen

 495,-- Euro

 598,-- Euro

Nach Vormerksystem
(gem.§4a)

198,-- Euro


Einzelkurs, alle Kurstypen

575,--Euro

678,--Euro

Einzelkurs lt. Vormerksystem

206,-- Euro