ABLAUF , DAUER UND KOSTEN DER NACHSCHULUNG
- Die insgesamt vier, bei wiederholtem Kursbesuch innerhalb von 5 Jahren fünf Gruppensitzungen mit mindestens 6 und maximal 11 TeilnehmerInnen finden meist am Wochenende ( Fr - So), verteilt auf 3- 4 Wochen ( laut FSG-NV mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertage, für Nachschulungen nach dem Vormerksystem mindestens 8 Tage)
- Aktive Mitarbeit, pünktliches (und nüchternes) Erscheinen sowie regelmäßige Anwesenheit der Kursteilnehmer:Innen sind neben der Bezahlung des Kursbeitrages notwendige Voraussetzungen, um in der letzten Sitzung die Teilnahmebestätigung zu erhalten. Eine Vorbereitung auf die Nachschulung ist nicht notwendig, Prüfungen gibt es nicht.
- Mitzubringen ist der Bescheid der Behörde sowie ein Lichtbildausweis. Die Kosten der Nachschulung sind vom Teilnehmer zu tragen und per Erlagschein/ online zu bezahlen.
Nachschulungskurse werden von PsychologInnen mit einer speziellen verkehrspsychologischen Zusatzausbildung gemäß FSG-NV gehalten und dürfen nur von ermächtigten Einrichtungen durchgeführt werden.
Ziel der Nachschulung ist es, durch geeignete, individuell angepasste Verhaltensmuster die Möglichkeit zur Selbstkontrolle zu fördern und, Rückfälle in weitere Verkehrsverstöße zu vermeiden. In den Kurssitzungen werden Informationen bzgl. der Gefahren im Straßenverkehr ( z.B. Alkohol, Rasen...) gegeben , Ursachen, die zur Anordnung der Maßnahme geführt haben werden in der Gruppe erörtert sowie der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen wird bewusst gemacht.
Nachschulung | Anzahl der Termine | Dauer | Wen betrifft es? |
Alkohol- | 4 Termine | je EH |
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Verkehrsauffällige LenkerInnen | 4 Termine | je EH |
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2 Termine | je 2 h 20 min | Seit 1. Juli 2005 (Maßnahmen gegen RisikolenkerInnen). Es umfasst 13 Delikte, deren (wiederholte) Begehung verschiedene Maßnahmen nach sich zieht (§§ 30a und 30b FSG). Betroffen von dem Vormerksystem sind alle LenkerInnen in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz. | |
Sonstige Problematik | LenkerInnen, die Kraftfahrzeuge unter sonstiger Beeinträchtigung ( meist Suchtmittelwirkung) gelenkt haben. | ||
Einzelkurs | 5 Termine | je EH | auf Anfrage |
Die Kosten für Nachschulungskurse sind in Österreich preisgeregelt. Gemäß § 23 Abs.(3) FSG-GV werden folgende Preise verrechnet.
Erstmaliger Besuch | Wiederholter Besuch desselben Kurstyps innerhalb von 5 Jahren (Zusatzsitzung) | |
Alkoholauffällige sowie | 495,-- Euro | 598,-- Euro |
Nach Vormerksystem | 198,-- Euro | |
Einzelkurs, alle Kurstypen | 575,--Euro | 678,--Euro |
Einzelkurs lt. Vormerksystem | 206,-- Euro |